Einführung einer integrierten Versorgung nach §140b SGB V. pauschalisierten und leistungsorientierten Vergütung; Begleitforschung für ein Pilotprojekt der Vitos gGmbH und Barmer Gmünder Ersatzkasse GEK
Im Allgemeinen beschreibt das Konzept der Integrierten Versorgung (IV) eine relativ neue, vom Gesetzgeber geförderte und im Rahmen des § 140 des SGB V geregelte Versorgungsform. Durch diese gesetzliche Regelung wird es ermöglicht, dass Krankenkassen „[…] Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung […]“ mit bestimmten Leistungserbringern, z.B. zugelassenen Ärzten und Trägern von Krankenhäusern, abschließen können (SGB V, § 140a, b). Wesentliches Ziel der Umsetzung von Konzepten der integrierten Versorgung ist es, eine verbesserte Vernetzung zwischen Sektoren (z.B. Fachärzten und Kliniken) und/oder verschiedenen Fachdisziplinen zu erreichen. Dieses soll die Versorgungslage der Patienten qualitativ verbessern und gleichzeitig mittels einer verbesserten Steuerung von Behandlungsprozessen die Gesundheitskosten senken.
Gefördert durch: Vitos gGmbH und Barmer GEK
Laufzeit: 2013 – 2014
Partner: Prof. Dr. Hartmut Berger, Dr. Stefan Pennig